Hygienekonzept für den Regionalligaspielbetrieb
Liebe Vereinsverantwortliche,
mit diesem Schreiben übersenden wir Euch das Hygienekonzept der Hockeyliga e.V., das wir auch für den Regionalligaspielbetrieb in der Hallensaison 2021-22 zur Grundlage der Saisondurchführung machen. Wir bitten Euch alle Regeln bestmöglich umzusetzen, um eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen.
Dabei gilt das Konzept jedoch mit folgenden Maßgaben für die Regionalliga:
- Die Notwendigkeit eines medizinischen Kooperationspartners (Seite 6) ist nur eine Sollbestimmung.
- Auch in den Regionalligen ist die Zulassung von Zuschauern möglich – die Entscheidung obliegt dem Heimverein, der dabei die für den Spielort geltenden rechtlichen Regeln zu berücksichtigen hat. Der SHV behält sich aber ausdrücklich vor, bei veränderter Lage Zuschauerausschlüsse anzuordnen.
- Die Regionalligen folgen wie die Hockeyliga dem 3G-Konzept (geimpft, genesen, getestet). Auch hier gilt, dass der jeweilige Verein dafür verantwortlich ist, dass seine Spieler die Voraussetzungen erfüllen und über gültige Negativnachweise entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage am Spielort verfügen. Jeder Heimverein hat vor Ort Tests für die jeweiligen Schiedsrichter der Partie vorzuhalten, falls diese nicht geimpft oder genesen sind. Sofern vor Ort PCR-Tests gelten, sind die Schiedsrichter selbst für ihre Tests verantwortlich oder können nicht angesetzt werden.
- Sofern an einem Spielort durch die Vorgaben des Landes oder die Anordnung der lokalen Behörden eine strengere Regelung als 3G gilt (z.B. 2-G oder PCRTestpflicht) sind diese örtlichen Regelungen für den Spielbetrieb maßgeblich.
- Der Hygienebeauftragte des Heimvereins informiert den Gastverein spätestens drei Tage vor dem Spieltermin über die örtlichen Coronaregelungen.
- Sollten von Vereinen für ihre Hallen auf Basis des Hausrechts zusätzliche (über die jeweilige geltende Rechtslage und das Hygienekonzept des SHV hinausgehende) Regeln erstellt werden, die die Spieldurchführung erschweren oder faktisch zum Ausschluss einzelner Spieler führen (etwa eine Begrenzung auf 2G o.ä.), behalten wir uns die Ansetzung der Partien auf dem Platz des Gastvereins oder auf neutralem Platz vor.
- Bei Coronafällen/Absonderungen innerhalb der Mannschaft, die Auswirkungen auf den Spielbetrieb haben können, sind umgehend der zuständige Staffelleiter, der Vorstand Sport und der Vorstand Schiedsrichter zu unterrichten. Bei mindestens drei gleichzeitigen Coronafällen/Absonderungen kann ein Antrag auf Spielverlegung an den SHV gestellt werden. Über diesen Antrag wird unter Berücksichtigung der verbleibenden Spieler im Kader und der
Nachholungsmöglichkeit entschieden – einen Anspruch auf Verlegung gibt es nicht.
- Aufgrund der unklaren Lage empfehlen wir dringend Übernachtungen und Zugfahrten nur stornierbar zu buchen.
Wir bitten Euch, Eure Hygienebeauftragten umgehend per E-Mail an Manuela Wenk (Manuela.Wenk@t-online.de) zu melden.
Zur Übersicht hier die nach unserem Kenntnisstand (Stand 09.11.2021) maßgeblichen Regelungen der fünf süddeutschen Bundesländer:
Baden-Württemberg 3G, aber PCR statt Antigentest
Bayern 2G
Hessen 3G, aber PCR statt Antigentest
Rheinland-Pfalz 3G mit zahlenmäßiger Obergrenze
Saarland 3G
Mit sportlichen Grüßen,
Daniel Leunig
- Vorstand Sport SHV -
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