Beschluss des Bundesrates vom 12.11.2008
Abgabe zur Schiedsrichterausbildung
Der Bundesrat des DHB hat die Einführung einer zweckgebundenen Abgabe für die Schiedsrichterausbildung ab dem 1. Januar 2009 beschlossen. Diese Abgabe stellt eine Anschubfinanzierung dar und ist befristet auf die Jahre 2009, 2010 und 2011. Der DHB bekommt den Auftrag, zum Bundestag 2009 ein alternatives Finanzierungs- und Schiedsrichtergewinnungskonzept mit Vertretern der BLVV und der KSR zu erarbeiten, das die Ausbildungsabgabe spätestens zum Bundestag 2011 ablöst. Sollte bis zum Bundestag 2009 ein Finanzierungs- und Schiedsrichtergewinnungskonzept vorliegen (und verabschiedet sein), wird die o. g. Finanzierung durch die Vereine für die Jahre 2010 und 2011 ausgesetzt.
Die Abgabe beträgt für eine Mannschaft der Feldbundesliga 500,-- Euro p. a. und der Hallenbundesliga 400,-- Euro. Die BLVV benennt einen Vertreter für das Schiedsrichterwesen, der die Rechnungsprüfung der Verwendung der Ausbildungsabgabe übernimmt und in die KSR-Arbeit mit Antrags- und Rederecht (ohne Stimmrecht) eingebunden wird. Gleichzeitig werden KSR-Vertreter zu den Sitzungen der BLVV eingeladen.
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