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BHV - Spielbetrieb • Nr. 225 vom 4.3.2022

Neue Corona-Bestimmungen ab dem 4.3.2022

Ab dem heutigen Tag werden neue Bestimmungen für die Sportausübung (Training und Wettkampfbetrieb) wirksam. 

Sport im Freien - Keine Beschränkungen mehr (die Toilettennutzung ist nur mit Maske erlaubt).

Sport in gedeckten Sportanlagen - Hier wird die 3G-Regel eingeführt.

Die bezirklichen Sportämter haben alle Vereine über die neuen Regelungen informiert und folgende Übersicht veröffentlicht:

  • Sport im Freien - ohne Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 m
  • Sporttreibende - kein Nachweis benötigt
  • Betreten eines Umkleidegebäudes - Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske
  • Nutzung der Außentoiletten - Medizinische Maske

 

  • Sport in gedeckten Sportanlagen - ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m
  • Sporttreibende ab 18 Jahren - Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
  •  Sporttreibende unter 18 Jahren - Schülerausweis UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung (gilt außerhalb der Ferien)
  • Sporttreibende unter 18 Jahren WÄHREND der Ferien - Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung
  • Zuschauer - Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR-Test UND medizinische Maske

 

Erläuterung der Begriffe:

Geimpft:

Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage nach der letzten Impfung.

Genesen:

Nachweis einer Genesung (mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate nach einem                        positiven PCR-Ergebnis).

POC:

Nachweis eines negativen Testergebnisses, ausgestellt durch eine offizielle Teststelle

PCR:

Nachweis eines negativen offiziellen Labortests nach Rachenabstrich

Selbsttest:

Nachweis eines dokumentierten Selbsttests unter Aufsicht einer weiteren volljährigen                      Person (4-Augen-Prinzip, siehe Formular des LBS).

Schülerausweis:

Vorlage eines aktuell gülltigen Schülerausweises zum Nachweis einer                                          regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs.

 

Berlin, den 4.3.2022

Gudrun Seeliger

-Sportwartin und Hygienebeauftragte-

 


 
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