Berliner Hockey-Verband

Hockey in Corona-Zeiten

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Seit 24. April 2021 gilt in Berlin die Notbremse

Weitere Einschränkungen für den Berliner Vereins- und Breitensport in Kraft

Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Maßgebend sind hier die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das ist in Berlin bereits der Fall, die „Bundes-Notbremse“ tritt am Samstag, den 24. April 2021 in Kraft. Von den Auswirkungen der Notbremse nicht betroffen sind Kadermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Zurückgenommen werden die Regelungen der Notbremse, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wird.

Weitere Informationen dazu gibt es auf den Coronaseiten des LSB:

» Aktuelles zur Situation im Berliner Sport

 

Berlin, 17. April 2021

Sportangebote im Freien in Gruppen auch für 13- und 14-Jährige erlaubt

Der Berliner Senat hat am 13. April 2021 eine weitere Veränderung der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin vorgenommen. Diese trat am 17. April 2021 in Kraft und ist bis zum 9. Mai 2021 gültig.

Sportangebote im Freien in Gruppen auch für 13- und 14-Jährige werden durch die Veränderung der Verordnung wieder zugelassen. Als einziges Bundesland hatte Berlin bisher bei 12 Jahren eine Grenze gezogen. Thomas Härtel, Präsident des Landessportbunds Berlin, sagt dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Senats. Endlich gibt es eine Übereinkunft, diese Altersgruppe einzubeziehen. Sie ist durch die Pandemie besonders hart betroffen. In diesem Alter entscheiden sich Lebenswege, und wer dann dem Sport verloren geht, kommt oft nicht so schnell wieder. Umso wichtiger ist es, auch aus Gründen der Gesundheitsförderung und Gewaltprävention, Bewegung durch die Sportvereine zu anzubieten.“
(Quelle: LSB)

» Änderung der Infektionschutzverordnung vom 13. April (PDF)

 

Berlin, 1. April 2021

Kontaktbeschränkungen verschärft - keine Änderungen im Sport

Der Senat von Berlin hat am 1. April 2021 die Dritte Änderung der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am 2. April in Kraft.

» Änderung der Infektionschutzverordnung vom 1. April (PDF)

 

Berlin, 28. März 2021

Lockdown bis zum 24. April 2021 verlängert

Der Berliner Senat hat am 27.März 2021 die Zweite Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin verändert. Diese tritt am 28.März 2021 in Kraft und ist gilt vorerst bis zum 24. April 2021.

Für den organisierten Sport in Berlin ergeben sich nach der Veränderung der geltenden Verordnung aktuell keine Veränderungen in Bezug auf die Regelungen.

Training und Wettkämpfe bleiben weiterhin verboten, nur für die 1. Bundesligen gibt es eine Ausnahme. Kinder bis zu 12 Jahren dürfen weiterhin in Gruppen bis zu 20 Teilnehmern im Freien trainieren.

» Infektionschutzverordnung vom 23. März (PDF)

 

Berlin, 7. März 2021

Zweite Infektionsschutzverordnung in Kraft

Der Berliner Senat hat am 4.März 2021 die Zweite Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen. Diese tritt am 7 März 2021 in Kraft.

Die den Sport betreffenden Regeliungen finden sich nun in §19. Danach gilt:

(1) Sport darf vorbehaltlich des Satzes 2 nur alleine oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 erfolgen. Für folgende Personengruppen gilt die Beschränkung des Satzes 1 nicht: ...

4. für Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person ausgeübt wird.

...

(3) Der professionelle sportliche Wettkampfbetrieb in der Bundesliga und den internationalen Ligen sowie vergleichbaren professionellen Wettkampfsystemen ist zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet. Zuschauende sind untersagt. Satz 2 gilt nicht für die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen.

Letzteres gilt z.Z. für die 1. Bundesligen. Inwieweit andere Ligen spielen können und unter welchen Bedingungen wird gerade geklärt.

» Zweite Infektionschutzverordnung (PDF)

 

Bund und Länder:

Vorsichtige Öffnungsschritte in Abhängigkeit von der Entwicklung

04.03.2021 - Nach dem gestrigen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz ist die allgemeine Freigabe für Hockey auf dem Feld erst im vierten Öffnungsschritt zu erwarten. Voraussetzung hierfür ist, dass

"die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt".

Auch für den dritten Öffnungsschritt muss die 7-Tage-Inzedenz unter 50 liegen. Die Freigabe des Trainings für Jugendliche ist voraussichtlich früher zu erwarten. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt je nach 7-Tage-Inzidenz in den Bundesländern unterschiedlich.

» Beschluss Bund/Länder (PDF)

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Detaillierte Darstellung der Öffnungsschritte für den Sport. Grafik: DOSB

 

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